BESUCH der JUSTIZANSTALT STEIN

Einen Einblick in den geschlossenen Maßnahmenvollzug, in ein Leben innerhalb der Gefängnismauern, bekamen die Schüler:innen der 8B (am 25.9.) und 8A (am 2.10.), in Begleitung von Frau Dir. Mag. Buchinger-Glaser und Frau Mag. Eder, im Zuge des Besuchs der Justizanstalt Stein. 

Ein erstes mulmiges Gefühl tauchte bei dem einen oder anderen von uns bereits beim Abgeben sämtlicher persönlicher Gegenstände und beim Passieren der Sicherheitskontrolle auf. Diese Maßnahmen ermöglichten uns aber erst den Zutritt zur ca. 58.000 m2 umfassenden Anlage, in der ausschließlich männliche Strafgefangene mit einer Haftstrafe von über 18 Monaten bis lebenslang untergebracht sind.  

Flankiert, und so geschützt und gesichert, von zwei bewaffneten Justizwachebeamten – wurden wir nach einer ersten Einführung in die Konzeption und Organisation der Vollzugsanstalt durch den Hauptmann Herrn Ing. Weselka in eine der zahlreichen internen Werkstätten, die Schlosserei, geführt, in denen Haftinsassen arbeiteten. Hier kamen wir – entgegen unser aller Erwartungen – Gefangenen sehr nahe, wie auch immer wieder im Zuge der Führung durch die Anstalt.  

Weiter ging es in den Hochsicherheitstrakt „West E“, in dem jene Häftlinge untergebracht sind, die eine schwere Straftat wie etwa einen Mord begangen haben. Ein Blick in einen der Hafträume – Fenster mit Gittern und doppelt gesicherte Türen, an denen sich innen weder ein Schloss noch eine Klinke befindet – erzeugte ein beklemmendes Gefühl.   

Über die Anstaltskapelle und den Innenhof, in dem Inhaftierte eine Stunde „Freizeit“ verbringen dürfen, gelangten wir in die Erstvollzugsabteilung, in der sich Personen, die zum ersten Mal eine Haftstrafe antreten und dort gesondert von den anderen Häftlingen untergebracht werden, befinden.  

Mit vielen Informationen und Eindrücken im Gepäck wurden für uns schließlich nach etwa eineinhalb Stunden die Tore in die Freiheit wieder geöffnet.  

Den Gefangenen bleibt allerdings weiterhin – bis zur Entlassung aus der Haft– das Recht auf Freiheit, Selbstbestimmung und individuelle Lebensgestaltung verwehrt.